Alle Fotos von Christine Neumann-Schwab.
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Koppweiden im Morgennebel
Legende Schutzstatus
Rote Liste:
1: Vom Aussterben bedroht
2: Stark gefährdet
3: Gefährdet
V::Vorwarnliste
Anhänge der FFH Richtlinie
In Anhang II der FFH-Richtlinie sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 3 (1) und Art. 6 FFH-Richtlinie). Einzelne Arten des
Anhang II sind darüber hinaus als “prioritäre Arten” gekennzeichnet. Für die Erhaltung dieser Arten tragen die Länder eine besondere Verantwortung. Alle sechs Jahre ist der Erhaltungszustand der
Anhang II-Arten zu überprüfen und der Europäischen Kommission mitzuteilen.
In Anhang IV der FFH-Richtlinie finden sich streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten, für die spezielle Regelungen des Artenschutzes gelten (vgl. Art. 12 ff. FFH-Richtlinie).